Die Bundeswehr als Auftraggeber - Informationen rund um die Vergabe
Sie erhalten hier wichtige Informationen rund um die Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Neben allgemeinen Informationen, die Ihnen durch die Broschüre "Auftraggeber Bundeswehr" näher gebracht werden, finden Sie an dieser Stelle auch Hinweise auf aktuelle Veröffentlichungen im zentralen Internetportal der Bundesverwaltung (www.bund.de).
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich diverse Formulare und Vorschriften herunter zu laden.
Allgemeine Informationen
Die Informationsschrift "Auftraggeber Bundeswehr" soll die Bürgerinnen und Bürger und vor allem die an Bundeswehraufträgen interessierten Firmen über Organisation, Auftragsvergabe und Vertragsgestaltung informieren und ihnen Hinweise für den "Einstieg" ins Geschäft mit der Bundeswehr geben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat abweichend von dem in der SEPA-Verordnung enthaltenen Temin 1. Februar 2014 die Umstellung für den Zahlungsverkehr der Bundesbehörden auf den 1. Juli 2013 vorverlegt.
Wichtige Grundlagen für die Beschaffung
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung ist unter anderem zuständig und verantwortlich für die Erarbeitung, Einführung, Änderung und Außerkraftsetzung von Formularen für die Wehrtechnik und Beschaffung im BAAINBw, in seinem Geschäftsbereich und in den Bereichen, in denen dezentral beschafft wird. Die wichtigsten Formulare werden hier bereitgestellt und können heruntergeladen werden.
Im Normenverzeichnis haben Sie die Möglichkeit, nach Verteidigungs-Geräte-Normen und Werkstoffleistungsblättern zu suchen.
Technische Lieferbedingungen sind Zusammenstellungen technischer und technisch-organisatorischer Forderungen, die für zu lieferndes Wehrmaterial oder andere technische Leistungen zu erfüllen sind. Sie werden bei Verträgen als Vertragsgrundlage vereinbart und dienen der Rationalisierung im Beschaffungswesen.
Qualitätsmanagement bei Aufträgen der Bundeswehr